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Infoseite // DJI Mavic Mini im Praxistest - die führerscheinfreie Einsteigerdrohne - gut genug für Pros?



Newsmeldung von slashCAM:





Die neue nur 250g leichte DJI Mavic Mini benötigt weder Kennzeichen noch Drohnenführerschein. Wir haben die neue ultraleichte Einsteigerdrohne getestet und wollten wissen: Ist die Mavic Mini gut genug für Pros? Worauf sollte man bei der Mavic Mini achten? Und kann man sie wirklich ohne Einschränkungen überall fliegen?



Hier geht es zum slashCAM Artikel:
Test: DJI Mavic Mini im Praxistest - die führerscheinfreie Einsteigerdrohne - gut genug für Pros?


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Antwort von rush:

Mir fehlt in dem Bericht ein wenig der "kritische" Blick auf die manuellen Einstellmöglichkeiten im Allgemeinen.... Was für meine Begriffe damit auch der größte "Kritikpunkt" für den hobbypro bzw. (semi)-profesionellen Einsatz darstellt...

Denn neben der Überschärfung und dem nicht Vorhandensein von Bildprofilen gibt es nach meinem bisherigen Verständnis auch keinerlei sonstige Möglichkeiten um die Belichtung anzupassen/zu locken... Gleiches gilt für den Shutter oder Weißabgleich - auch hier scheint es nach diversen Reviews nur AWB zu geben - bei wechselnden Lichtbedingungen oder um ergänzende kleine Aufnahmen zu realisieren fast unerlässlich.

Ansonsten ist es in der Tat eine kleine feine Maschine...

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Antwort von rob:

Hallo Rush,

Danke für dein Feedback.

Unsere Wunschliste für die Mavic Mini lautet:

"Ein flacheres Bildprofil mit weniger digitaler Nachschärfung und größerem Belichtungsspielraum sowie Full Sensor Readout oder zumindest 4K bei mind. 100 Mbit/s (zusätzlich zu mehr manuellen Belichtungsmodi)."

Da hast du ja mehr manuelle Belichtung auch drin.

Allerdings muss ich auch sagen, dass ich wirklich gut mit den eingeschränkten Modi zurechtgekommen bin. Klar muss man grundsätzlich mehr auf das Licht achten, wann, wie und wo man filmt und 8 Bit haben auch eher wenig Fehlertoleranz. Aber das macht ja auch bei so einem "Tool" ein bisschen den Reiz aus.

Viele Grüße

Rob/
slashCAM

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Antwort von rob:

Und noch ein kleiner Hinweis:

Natürlich hast du einen "AE-Lock" bei der DJI Mavic Mini.

Findest du im Text glaub ich im FlyApp Kapitel inkl. Screenshot.

Damit hast du deine Belichtung gelockt und zwar komplett ( ... wird das in anderen Testberichten nicht erwähnt?)

Viele Grüße

Rob/
slashCAM

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Antwort von rush:

Hatte ich so in der Tat bei ersten Reviews nicht gelesen/gesehen... Mich aber auch nicht wirklich tiefer mit dem Gerät befasst.

Ein Belichtungslock klingt ja dann schonmal sympathisch... Fehlt noch der WB Lock - dann hätte man in der Tat einen bereits brauchbaren Ansatz.

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Antwort von iasi:

8bit bei Drohnenaufnahmen passen nicht. Da ist eben meist nichts mit Lichtsetzen.
Schöne Totalen machen sich zudem mit hoher Detaildarstellung besonders gut.

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Antwort von rob:

Hi Iasi,

würde ich etwas differenzieren:

"10 Bit" sind Klasse - vor allem wenn du ein begrenztes Zeitfenster hast, in dem du Aufnahmen anfertigen und abliefern musst.

Ansonsten: Was spricht dagegen, mal zu überlegen, wann man das passende Licht für das jeweilige Motiv hat? Ist natürlich klar zeitintensiver ...

Viele Grüße

Rob/
slashCAM

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Antwort von iasi:

rob hat geschrieben:
Hi Iasi,

würde ich etwas differenzieren:

"10 Bit" sind Klasse - vor allem wenn du ein begrenztes Zeitfenster hast, in dem du Aufnahmen anfertigen und abliefern musst.

Ansonsten: Was spricht dagegen, mal zu überlegen, wann man das passende Licht für das jeweilige Motiv hat? Ist natürlich klar zeitintensiver ...

Viele Grüße

Rob/
slashCAM
Ja - das ist dann aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit. Aber damit schwinkt die kleine DJI eben schon ziemlich aus dem Profi-Bereich.

Wenn ich auf das richtige Licht warten muss und so gut wie keinen Einfluss darauf habe, ...

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Antwort von rob:

Hi Iasi,

AE und AE-Lock haben bei unseren Test-Aufnahmen soweit ganz gut funktioniert.

Die Blende ist bei der Mavic Mini eh fix, soweit ich das in den tech., Daten richtig gesehen habe.

Und ob sich jetzt eine manuelle Shutter-Funktion so gewaltig von AE + Lock unterscheidet -- da wäre ich mir nicht so sicher.

Was ich bei der Mavic Mini tausend mal lieber hätte, wäre ein flaches Bildprofil mit reduzierter Nachschärfung ...:-(

Viele Grüße

Rob/
slashCAM

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Antwort von klusterdegenerierung:

Zum Hinweis DFS App.
Wer vor hat die Mini nach dem Kauf auszupacken, der sollte erst die DFS App installieren und rein schauen, denn meißtens hat es sich dann erledigt und man kann zurück zu Saturn fahren und sich für das Geld einen Trockner kaufen.

Die DFS App sollte eigentlich "DDNF" heißen, das bedeutet, "Du darfst nirgendwo fliegen"!

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Antwort von rob:

Am besten VOR dem Kauf reinschauen ;-)

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Antwort von Bruno Peter:

Super, das Teil wäre auch für mich als Hobby-Plus Videofilmer geeignet um mir
einen neuen Aufnahmebereich zu öffnen bei unseren Pedelec- und Wohnmobilreisen.
Wenn ich so überlege welches Spielzeug ich als Kriegskind hatte, dann bleibt
mir nur die Fahrradfelge übrig mit der wir damals am Stock geführt durch das
Dorf gerast sind...

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Antwort von rob:

"Bruno Peter" hat geschrieben:
dann bleibt mir nur die Fahrradfelge übrig mit der wir damals am Stock geführt durch das
Dorf gerast sind...
.. wunderschönes Bild :-)

Viele Grüße

Rob/
slashCAM

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Antwort von Frank Glencairn:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
.. und man kann zurück zu Saturn fahren und sich für das Geld einen Trockner kaufen.
Bwahahaha! Kommentar der Woche! DIng-ding-ding!

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Antwort von Bruno Peter:

Rob,
für Profifilmer bestimmt ein Motiv, ein Fahrradfelgenrennen zu verfilmen
auch um Kurven herum. Kommt nah an Ben Hur heran...

Habe da noch viele andere Szenen aus der Nachkriegszeit im Kopf,
vielleicht schreibe ich mal ein Szenenbuch...

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Antwort von dani478:

Guten Tag.
Sehr schönes Video.
Wo wurde der Film gedreht, vor allem der Turm?

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Antwort von klusterdegenerierung:

dani478 hat geschrieben:
Guten Tag.
Sehr schönes Video.
Wo wurde der Film gedreht, vor allem der Turm?
Würde ich auch gene wissen und auch ich finde für so ein preiswertes teil sieht das nicht übel aus!!

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Antwort von Bruno Peter:

Wollt Ihr prüfen ob es erlaubt ist dort mit der Drohne zu fliegen und zu filmen?
Das dürfte in und um Berlin sehr schwierig sein, wenn ich mir z.B. "AirMap" oder
"Map2Fly" die Gegend dort ansehen ansehe...

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Antwort von Frank B.:

Ich finde, dieser Test ist ein Armutszeugnis. Das Drohnenfliegen für Videoamateure ist tot. Viele habens begrüßt und so gewollt.
Sie haben nun ihren Willen und ihre Genugtuung.

Ich muss also ohne Rotorschutz fliegen, um unter die willkürlich angesetzten 250g zu kommen und das wird begründet, dass die meisten eh ohne Rotorschutz fliegen? Ich nicht. Die Schutzvorrichtung hat mir bisher so manchen Satz Rotorblätter gerettet. Und ich soll 2,7 K in einer lächerlichen Datenrate in 8Bit fressen? Das war mal vor 5-10 Jahren aktuell. 399 Euro plus Versicherung und wegen paar popeligen Plastebügeln an den Rotoren noch mit Kosten für Führerschein und Registrierung? Wenn hier nicht langsam klar wird, wie sehr wir verarscht werden sollen bzw. werden, ist dem, der das nicht sieht, wirklich nicht mehr zu helfen.

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Antwort von Bruno Peter:

Aus Sicherheitsgründen sind die Nutzungseinschränkungen meiner Ansicht nach schon sehr wichtig und richtig!

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Antwort von Frank B.:

"Bruno Peter" hat geschrieben:
Aus Sicherheitsgründen sind die Nutzungseinschränkungen meiner Ansicht nach schon sehr wichtig und richtig!
Schei... auf die bekackten Sicherheitsbedenken. Die sind nur vorgeschoben. Sie würgen alles ab. Es geht den Verantwortlichen um was ganz anderes. Hier muss immerhin auf den Rotorschutz verzichtet werden, um als Amateur noch ohne Führerschein und Registrierung fliegen zu können können. Wo sind denn da die Sicherheitsbedenken? Und wenn du und einige andere das Drecksding hier kaufen, liegt nächstes Jahr die Gewichtsgrenze bei 230g.

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Antwort von Bruno Peter:

"Frank B." hat geschrieben:
Wo sind denn da die Sicherheitsbedenken?
Sprengstoff, Brandsätze, Gift etc, ...

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Antwort von Frank B.:

"Bruno Peter" hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Wo sind denn da die Sicherheitsbedenken?
Sprengstoff, Brandsätze, Gift etc, ...
Genau das ist die Befürchtung derer, die diese Gesetze machen. Wird Ihnen nichts nützen. Die Typen, die das Zeug mit Drohnen transportieren, halten sich nämlich nicht an Gesetze und Sicherheitsvorschriften.
Nur Bruno, Frank und paar andere...

Und von diesen beknackten Verantwortlichen dieser Gesetze soll mir jetzt mal einer erklären, was an einer herabstürzenden Drohne mit und ohne Rotorblätterschutz zugunsten der Drohne ohne Schutz sein soll.

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Antwort von Bruno Peter:

Na ja, 250 Gramm, die schlagen aus 100m Höhe sogar einen Arbeitsschutzhelm durch...
Sollte der Fall eintreten, dann sieht es nicht gut aus für Dich und Deine Mutter wird dann weinen.

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Antwort von Frank B.:

Mit oder ohne Rotorschutz?

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Antwort von Bruno Peter:

Egal, auch die Masse einer Schraubenmutter M16 schlägt den Schutzhelm durch, schon aus 10 Meter Höhe...

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Antwort von Frank B.:

Und warum darf ich dann als Amateur ohne Rotorschutz fliegen und muss Führerschein und Registrierung über mich ergehen lassen, wenn ich mit Rotorschutz die gleiche Drohne fliege? Wegen der paar Gramm zusätzlich?

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Antwort von Jalue:

"Bruno Peter" hat geschrieben:
Egal, auch die Masse einer Schraubenmutter M16 schlägt den Schutzhelm durch, schon aus 10 Meter Höhe...
Ich muss zugeben, das war mir nicht bekannt. Mal davon ausgehend, dass das so stimmt, besteht die Antwort m.E. aber nicht in Überregulierung oder darin, immer kleinere Drohnen zu konstruieren, sondern in zusätzlichen Sicherheitsfeatures.

Z.B. ein kleiner Fallschirm, der sich bei Motorausfall automatisch öffnet und die Fallgeschwindigkeit auf ein unkritisches Maß reduziert.

Unabhängig davon finde ich die Mavic Mini sehr attraktiv und passend für meine Bedürfnisse. Sobald jemand mal versucht hat, mit Videomaterial aus der Drohne durch die TA eines Senders zu kommen, wird's interessant. "Nur für online" wäre der günstige Preis dann doch wieder zu hoch.

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Antwort von rush:

@Frank... Mir macht eher Sorgen das du ohne Rotorschutz quasi nicht fliegen würdest weil Du ansonsten schon einige Rotorblätter - oder gar mehr geschrottet hättest..

Vielleicht ist genau DAS die Problematik bei der ganzen Thematik. Das Nutzer Ihre Fähigkeiten überschätzen und meinen mit einem Rotorschutz wird schon nichts passieren bzw alles halb so wild.

Zum üben gibt es 20€ Drohnen mit Dome - damit kann man hervorragend üben und sich herantasten... Das Flugverhalten ist ziemlich vergleichbar - und der Umstieg zu einer Mavic dann extrem einfach.

Ich fliege ausschließlich ohne Dome - einerseits weil ich mir einbilde entsprechend vorsichtig zu agieren und nur Mannöver zu fliegen die ich im Griff habe - unter der Berücksichtigung der Gegebenheiten und idealerweise auch der geltenden Gesetze. Das man dabei natürlich deutlich eingeschränkter als noch zu Zeiten meines Phantom 1 ist - geschenkt... Können wir nicht ändern - und ändert auch nichts an Piloten die meinen das ein Propeller-Schutz das Leben einfacher macht.

Wer keine 10 Euro für 'nen Paar Rotoren übrig hat sollte sich womöglich sowieso nach einem anderen "Hobby" umsehen.

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Antwort von Jott:

Am Sender scheitert‘s bestimmt nicht! So lange man ihnen nichts von der niedrigen Datenrate erzählt (Herzinfarkt-Gefahr!), die so niedrig gar nicht ist, denn es geht ja um nur 2.7K.

Für unauffällige Establisher sicher okay. Wenn der Blockwart seine Brille gerade nicht zur Hand hat, sieht er die Kleine gar nicht.

Für den Preis eines Mikrofons ist dieser Winzling eigentlich ein No-Brainer als Teil jedes Standard-Equipments.

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Antwort von Frank B.:

@rush
Ich habe mir vor einigen Jahren eine Yuneec Breeze gekauft. Eigentlich eine sehr kleine Drohne mit 4K-Ausstattung (Qualität reißt auch nicht vom Hocker). Die habe ich insgesamt vielleicht fünf bis 10 mal Maximum in Benutzung gehabt und habe damit geübt. Ich denke überhaupt nicht daran, dafür einen dreiwöchigen Grundkurs (das ist überspitzt gemeint, weil ich nicht genau weiß, was für einen Aufwand ich betreiben muss, um an einen Drohnenführerschein zu kommen) mit Führerschein und Registrierung über mich ergehen zu lassen. Dafür habe ich keine Zeit und auch kein Geld. Ich bin mit der Drohne ein paar mal aufs freie Feld hinaus gefahren und habe damit geübt. Einmal wollte ich damit mein Auto umkreisen und dabei ist mir die Drohne an die geöffnete Kofferraumklappe geflogen (leicht touchiert) und abgestürzt aus ca. 2m Höhe. Nix passiert, weil die Rotorbügel dran waren. Gab noch ein paar mal etwas unsanfte Landungen, aber alles heil geblieben, Dank Rotorprotektoren. Ohne die Dinger braucht die Drohne doch nur mal bei der Landung schräg aufkommen oder einen Baum streifen oder mal am Landeplatz an einen stabilen Halm kommen, da sind die Rotoren rum.
Die Drohne flog nie in der Nähe von Menschen oder anderen verletzlichen Zielen im Falle eines Absturzes. Meist mehrere Kilometer außerhalb von Ortschaften auf freiem Feld, wie gesagt, und nie höher als 20m vielleicht. Über diese Übungsflüge bin ich bisher nicht hinaus gekommen, auch weil ich kein Risiko eingehen wollte und weil ich kaum Zeit habe. Ursprünglich habe ich die Drohne nur gekauft, um mal ein paar Luftaufnahmen in meine Reisevideos zu bringen, die ich privat und hobbymäßig drehe, vielleicht mal mein Wohnwagengespann von oben, wie es auf einer einsamen Landstraße fährt oder irgendwo an einem einsamen Ort steht oder sowas. Dafür habe ich auch eine Versicherung von 70Euro Höhe im Jahr abgeschlossen. Nun ist aber dem Spaß ein Ende gesetzt. Ich darf eigentlich diese Drohne (ich glaube sie hat unter 400g Fluggewicht) nicht mehr ohne Führerschein und Registrierung benutzen (Ab wann gilt eigentlich diese Regelung? - Jetzt schon?) Ich werde die Drohne evtl. verkaufen oder anderweitig entsorgen und meine Versicherung kündigen. Ich habe keine Lust, das Ganze zu intensivieren und Unmengen Aufwand, Geld und Zeit hinein zu stecken, nur dass dann nächstes Jahr die Regelungen eh wieder verschärft werden, dass ich das Geld danach wieder in den Sand gesetzt habe. Ich habe keine Lust mehr auf sowas. Ziel erreicht. Danke!

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Antwort von Jott:

"Frank B." hat geschrieben:
Ab wann gilt eigentlich diese Regelung? - Jetzt schon?
Nein. Einfach weiterfliegen oder masslos aufregen, beides kannst du machen.

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Antwort von klusterdegenerierung:

"Frank B." hat geschrieben:
Ich muss also ohne Rotorschutz fliegen,
Sorry Frank, aber ich muß das wegen Deines gejammers mal los werden!
Du mußt garnicht fliegen!

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Antwort von Frank B.:

Jott hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Ab wann gilt eigentlich diese Regelung? - Jetzt schon?
Nein. Einfach weiterfliegen oder masslos aufregen, beides kannst du machen.
Ab wann darf ich denn nicht mehr über 250g ohne Führerschein und Registrierung fliegen?

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Antwort von Frank B.:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Ich muss also ohne Rotorschutz fliegen,
Sorry Frank, aber ich muß das wegen Deines gejammers mal los werden!
Du mußt garnicht fliegen!
Jammern ist die mildeste Abwehrreaktion. Muss immer mal sein. Stört ja auch keinen so richtig, denke ich.
Und klar, ich weiß, dass ich nicht mehr fliegen muss. Das Problem ist, dass ich es bald nicht mehr darf, wenn ich den Status Quo beibehalten wollte. Ich hatte ja oben geschrieben, dass ich den Entwicklungen nicht gedenke hinterher zu laufen. Meine Entscheidung, zu fliegen oder nicht mehr zu fliegen ist also keine aktive, sondern eine passiv bedingte.

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Antwort von Orbiter1:

"Frank B." hat geschrieben:
Ich darf eigentlich diese Drohne (ich glaube sie hat unter 400g Fluggewicht) nicht mehr ohne Führerschein und Registrierung benutzen (Ab wann gilt eigentlich diese Regelung? - Jetzt schon?)
Die Übergangsfrist endet am 31.06.2020, die neue Regelung gilt entsprechend ab 01.07.2020.

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Antwort von Jott:

Der jetzige Stand um die irgendwann kommenden EU-Regeln ganz gut zusammengefasst, inclusiv Panikbremse in Sachen derzeit verkaufte Drohnen. Was den Weltuntergang laut Maya-Kalender am 1.7.2020 doch ein wenig relativiert! :-)

https://my-road.de/eu-drohnen-klassen/

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Antwort von Frank B.:

Orbiter1 hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Ich darf eigentlich diese Drohne (ich glaube sie hat unter 400g Fluggewicht) nicht mehr ohne Führerschein und Registrierung benutzen (Ab wann gilt eigentlich diese Regelung? - Jetzt schon?)
Die Übergangsfrist endet am 31.06.2020, die neue Regelung gilt entsprechend ab 01.07.2020.
Ich danke dir. Gut, dann ist mein nächster Sommerurlaub schon gar nicht mehr abgedeckt.

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Antwort von patfish:

"Frank B." hat geschrieben:
Ich darf eigentlich diese Drohne (ich glaube sie hat unter 400g Fluggewicht) nicht mehr ohne Führerschein und Registrierung benutzen (Ab wann gilt eigentlich diese Regelung? - Jetzt schon?) Ich werde die Drohne evtl. verkaufen oder anderweitig entsorgen und meine Versicherung kündigen. Ich habe keine Lust, das Ganze zu intensivieren und Unmengen Aufwand, Geld und Zeit hinein zu stecken, nur dass dann nächstes Jahr die Regelungen eh wieder verschärft werden, dass ich das Geld danach wieder in den Sand gesetzt habe. Ich habe keine Lust mehr auf sowas. Ziel erreicht. Danke!
Kommt ganz darauf an wo du wohnst ...Das EU Gesetz kommt nächstes Jahr im Juli falls du aber in Österreich wohnst darfst du schon seit 2014 keine Drohne über 250g bzw. 79Joule Einschlagskraft ohne Versicherung und Anmeldung (jährlich ca. 100€) bei der Austro Control (Jährlich 337€)bewegen.

Da die 337€ im Östereich mit dem neuen Gesetz wegfallen und auch viele ander Punkte viel einfacher werden ...sind wir in Österreich sogar mehr als froh über das kommende Gesetz 😁

Es gibt übrigends einen Trick auch mit größeren Drohnen ohne Anmeldung fliegen zu können. Beim filmen einfach immer unter den 79Joules Einschlagskraft bleiben! (bei einer 400g Drohne ist das ca 21m Höhe) dann bist du automatisch laut Gesetz Spielzeug und brauchst nichts anzumelden. Für ganz viele Filmaufnahmen reichen 20m ganz oft aus ... darüber darfst du dann aber nicht filmen wenn du keine Probleme mit dem Gestz bekommen willst.

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Antwort von Frank B.:

patfish hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Ich darf eigentlich diese Drohne (ich glaube sie hat unter 400g Fluggewicht) nicht mehr ohne Führerschein und Registrierung benutzen (Ab wann gilt eigentlich diese Regelung? - Jetzt schon?) Ich werde die Drohne evtl. verkaufen oder anderweitig entsorgen und meine Versicherung kündigen. Ich habe keine Lust, das Ganze zu intensivieren und Unmengen Aufwand, Geld und Zeit hinein zu stecken, nur dass dann nächstes Jahr die Regelungen eh wieder verschärft werden, dass ich das Geld danach wieder in den Sand gesetzt habe. Ich habe keine Lust mehr auf sowas. Ziel erreicht. Danke!
Kommt ganz darauf an wo du wohnst ...Das EU Gesetz kommt nächstes Jahr im Juli falls du aber in Österreich wohnst darfst du schon seit 2014 keine Drohne über 250g bzw. 79Joule Einschlagskraft ohne Versicherung und Anmeldung (jährlich ca. 100€) bei der Austro Control (Jährlich 337€)bewegen.

Da die 337€ im Östereich mit dem neuen Gesetz wegfallen und auch viele ander Punkte viel einfacher werden ...sind wir in Österreich sogar mehr als froh über das kommende Gesetz 😁

Es gibt übrigends einen Trick auch mit größeren Drohnen ohne Anmeldung fliegen zu können. Beim filmen einfach immer unter den 79Joules Einschlagskraft bleiben! (bei einer 400g Drohne ist das ca 21m Höhe) dann bist du automatisch laut Gesetz Spielzeug und brauchst nichts anzumelden. Für ganz viele Filmaufnahmen reichen 20m ganz oft aus ... darüber darfst du dann aber nicht filmen wenn du keine Probleme mit dem Gestz bekommen willst.
Also, ich wohne in Deutschland und habe, wie oben beschrieben, auch eine Versicherung. Ich glaube dir das eigentlich nicht so ganz, dass du mit deiner Flughöhe Gesetze umgehen kannst. Klar, mir reichen 20m für meine Anwendungen dicke. Mehr brauch ich gar nicht. Aber die Drohne hat halt das Potenzial auch höher zu steigen und da glaube ich nicht, dass ich irgendwelche Ordnungshüter davon überzeugen könnte, dass ich nie höher als 20m fliege und damit die Einschlagskraft verringere.

@Jott
Vielen Dank für die Seite. Ich habe nun mal gelesen und werde trotzdem nicht ganz schlau draus. Laut der Seite müsste meine Yuneec Breeze in die Kategorie A3 fallen, weil sie vor 2022 erstmals verkauft wurde und damit sozusagen unter einen gewissen Bestandsschutz fiele. Eine Registrierung muss trotzdem erfolgen, wie die Seite schreibt wird es dann dazu irgendwann eine Onlineregistrierung geben, wo man das eigentlich recht problemlos erledigen können müsste. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich keinen Führerschein machen. Bei diesem Punkt bin ich aber nicht sicher. Ich habe nichts davon gelesen. Vielleicht weißt du mehr?

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Antwort von Jott:

Niemand weiß mehr. Die EU-Regeln wurden noch nicht in nationales Recht umgesetzt bzw. angepasst, sind also quasi nicht existent. Das kann alles dauern. Und bis dahin kann man schon mal spekulativ die Welt untergehen lassen oder halt nicht. Ist wohl Typsache.

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Antwort von Frank B.:

Naja, vielleicht ein Jahr geb ich ihr noch, der Welt. Besser wirds aber nicht mehr.

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Antwort von Orbiter1:

"Frank B." hat geschrieben:
patfish hat geschrieben:

Ich habe nun mal gelesen und werde trotzdem nicht ganz schlau draus. Laut der Seite müsste meine Yuneec Breeze in die Kategorie A3 fallen, weil sie vor 2022 erstmals verkauft wurde und damit sozusagen unter einen gewissen Bestandsschutz fiele.
Jein! Ja, die Yuneec Breeze fällt unter Bestandsschutz. Nein, um die Verwirrung bei den Anwendern weiter zu steigern wurde bei den "Altkoptern" (vor dem 01.07.2022 im Handel) eine weitere Gewichtskategorie (unter 500g) eingeführt. Und für die gilt nicht A3 sondern folgender Teil von A1:

" ...müssen so betrieben werden, dass ein Fernpilot eines unbemannten Luftfahrzeugs keine Menschenansammlungen überfliegt und nach vernünftigem Ermessen davon ausgehen kann, dass keine unbeteiligte Person überflogen wird. Werden unerwarteter Weise unbeteiligte Personen überflogen, verkürzt der Fernpilot die Zeit, in der das unbemannte Luftfahrzeug diese Personen überfliegt, soweit wie möglich."
Eine Registrierung muss trotzdem erfolgen, wie die Seite schreibt wird es dann dazu irgendwann eine Onlineregistrierung geben, wo man das eigentlich recht problemlos erledigen können müsste.So ist es. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich keinen Führerschein machen. Bei diesem Punkt bin ich aber nicht sicher. Ich habe nichts davon gelesen.Die neue Drohnenverordnung verweist hier auf "einen Fernpiloten, der das von dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegte Kompetenzniveau erfüllt." Wenn es gut läuft orientiert sich das zuständige deutsche Bundesverkehrsministerium am bisher geforderten Kompetenzniveau dieser Kopterkategorie, d. h. kein Kenntnisnachweis erforderlich. Wenn es schlecht läuft wird das der kleine Drohnenführerschein, d. h. Online-Training und Online-Prüfung. Demnächst wissen wir mehr.

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Antwort von patfish:


Also, ich wohne in Deutschland und habe, wie oben beschrieben, auch eine Versicherung. Ich glaube dir das eigentlich nicht so ganz, dass du mit deiner Flughöhe Gesetze umgehen kannst. Klar, mir reichen 20m für meine Anwendungen dicke. Mehr brauch ich gar nicht. Aber die Drohne hat halt das Potenzial auch höher zu steigen und da glaube ich nicht, dass ich irgendwelche Ordnungshüter davon überzeugen könnte, dass ich nie höher als 20m fliege und damit die Einschlags Kraft verringere.
Kurz und schmerzlos:
Wirst du mit deinem Auto, weil es theoretisch 220 Km/h fahren könnte, in Österreich sofort bestraft nur, weil dort 130km/h Höchstgeschwindigkeit gilt?

In Österreich gilt eine Drohne unter 79Joule Einschlags-Energie als Spielzeug und ist somit nicht bei der Austro Control meldepflichtig bzw. Versicherungspflichtig (eine Versicherung ist aber trotzdem immer empfehlenswert!).
Die oft zitierten 250g stehen hier nirgends im Gesetz! Werden aber gerne in Artikeln oder Homepages genannt, weil man mit als Spielzeug definierten Drohne nicht höher als 30m aufsteigen darf und in diese Höhe entsprechen 250g eben einer Einschlag-Energie von 79 Joules. Deswegen darf ich mit meiner Mavic Air 430g ganz legal in Österreich ohne Anmeldung aufsteigen und filmen, wenn ich unter 18m Höhe (= 79 Joule) bleibe. Wenn man die Damen und Herren bei der Austro Control anruft, werden sie dir dies mittlerweile auch genau so bestätigen, auch wenn sie es natürlich nicht auf deren Homepage so präsentieren (die wollen eben mit Anmeldungen Geld verdienen).

Du brauchst es mir natürlich nicht zu glauben... das ändert aber nichts daran, dass es so ist :D

Ich weiß auch gar nicht warum ihr so Angst vor dem neuen EU- Drohnen Gesetz habt? ... ihr braucht nur eine registrierte Plakete (wird nicht viel kosten) und müsst einen simplen online Führerschein-Test bestehen (finde ich so gar gut!!!!) und dann könnt ihr ohne große Probleme eine auch wesentlich Größe Drohne ganz legal fliegen!

Ich freue mich schon darauf! :D

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Antwort von Frank B.:

Puh, nicht ganz einfach. Danke erstmal für alle hier gegebenen Infos. Kann diese Argumentationen schon ein Stück nachvollziehen...
@patfish
...bis auf die Argumentation, die du zur Geschwindigkeit bringst. Stell dir vor, es gibt ein Fahrverbot für Landmaschinen auf der Autobahn, weil Traktoren z. B. nicht schneller als 50 km/h fahren können sollen. Da steht also ein Schild mit einem durchgestrichenen Traktor. Du befährst aber die Autobahn, weil dein Traktor bis zu 120 km/h schafft?

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Antwort von klusterdegenerierung:

patfish hat geschrieben:
In Österreich gilt eine Drohne unter 79Joule Einschlags-Energie als Spielzeug und ist somit nicht bei der Austro Control meldepflichtig bzw. Versicherungspflichtig (eine Versicherung ist aber trotzdem immer empfehlenswert!).
Die oft zitierten 250g stehen hier nirgends im Gesetz! Werden aber gerne in Artikeln oder Homepages genannt, weil man mit als Spielzeug definierten Drohne nicht höher als 30m aufsteigen darf und in diese Höhe entsprechen 250g eben einer Einschlag-Energie von 79 Joules. Deswegen darf ich mit meiner Mavic Air 430g ganz legal in Österreich ohne Anmeldung aufsteigen und filmen, wenn ich unter 18m Höhe (= 79 Joule) bleibe. Wenn man die Damen und Herren bei der Austro Control anruft, werden sie dir dies mittlerweile auch genau so bestätigen, auch wenn sie es natürlich nicht auf deren Homepage so präsentieren (die wollen eben mit Anmeldungen Geld verdienen).
Soweit alles richtig, aber ich habe mir für den Urlaub von Austro Control ein Schreiben senden lassen, das ich meine Air dort fliegen darf.

Dies wurde mir deshalb von der Control empfohlen, weil, ungefährer Wortlaut, es schon komische Gestalten auf dem Dorf gibt und wenn dort eine Drohne rumfliegt, auch wenn unterhalb von 18m und einer sich davon gestört fühlt, die Frage ist wem man im Zweifel glaubt, dem Deutschen Urlauber, oder dem Einheimischen, deswegen würde ich dieses Schreiben trotzdem immer empfehlen.

Darüberhinaus hast Du was vergessen, denn die Einschlagskraft hat nicht nur mit Gewicht und Höhe zu tun, sondern auch mit Geschwindigkeit und so veriet mir die Dame bei Austro Control, natürlich nur unter dem Hinweiß, wo kein Kläger usw, das wenn ich mit der Air so langsam fliege das ich fast stehen bleibe, könne ich auch bis ca. 50m hoch fliegen, schalte ich jedoch den Sportmode ein und gebe Vollgas, darf ich reintheoretisch nur 5m über der Wiese fliegen.

Zusätzlich kommt dann natürlich noch der Aspekt der Seehöhe dazu, so waren wir zb. auch malauf einer Alm und da war ich ja nun sehr weit oben, aber das ist ok, weil die Höhe zum Operator zählt.

Also alles nicht soo einfach bei den Österreichern, wenn man aber ein paar tricks kennt, kann man schon was machen und zur Not werden die Daten ja aufgezeichnet und die Beweisnot ist nicht sehr groß. :-)

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Antwort von patfish:

"Frank B." hat geschrieben:
Puh, nicht ganz einfach. Danke erstmal für alle hier gegebenen Infos. Kann diese Argumentationen schon ein Stück nachvollziehen...
@patfish
...bis auf die Argumentation, die du zur Geschwindigkeit bringst. Stell dir vor, es gibt ein Fahrverbot für Landmaschinen auf der Autobahn, weil Traktoren z. B. nicht schneller als 50 km/h fahren können sollen. Da steht also ein Schild mit einem durchgestrichenen Traktor. Du befährst aber die Autobahn, weil dein Traktor bis zu 120 km/h schafft?
??? was für ein irrwitziger Vergleichs-Versuch Haha.

Kurz: Ich finde die Einteilung zwischen Spielzeug und Drohne der Klasse 1 in Joule Einschlags-Energie (variable Kombination aus Gewicht, Höhe und Geschwindigkeit) und nicht in Startgewicht auch lustig. Die Grundlage für dieses Gesetzt bildet die für Menschen tötliche Einschlags-Energie ab 80 Joule. Das ist natürlich irgendwie nachvollziehbar, macht es aber auf Grund der vielen Variablen für den Gesetztgeber unnötig kompliziert :D ... was aber natürlich gut für uns Drohnenpiloten ist ;-) .

Bin echt gespannt ob im finalen EU Drohnen Gesetz 250g oder 79 joule (wie aktuell im Österreich) stehen wird :) ...Aber grundsätzlich ist es absolut egal, weil ich mach gerne einen online Test wenn ich dann ohne Austro Control Gebühren vom jährlich 337€ ohne Probleme auch eine 1Kg Drohne fliegen kann (und zwar auch am Wochenende (ist z.B. aktuell in Österreich bei Drohnen welche nicht als Spielzeug geflogen werden auch nicht erlaubt :D )

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Antwort von patfish:

klusterdegenerierung hat geschrieben:
patfish hat geschrieben:
In Österreich gilt eine Drohne unter 79Joule Einschlags-Energie als Spielzeug und ist somit nicht bei der Austro Control meldepflichtig bzw. Versicherungspflichtig (eine Versicherung ist aber trotzdem immer empfehlenswert!).
Die oft zitierten 250g stehen hier nirgends im Gesetz! Werden aber gerne in Artikeln oder Homepages genannt, weil man mit als Spielzeug definierten Drohne nicht höher als 30m aufsteigen darf und in diese Höhe entsprechen 250g eben einer Einschlag-Energie von 79 Joules. Deswegen darf ich mit meiner Mavic Air 430g ganz legal in Österreich ohne Anmeldung aufsteigen und filmen, wenn ich unter 18m Höhe (= 79 Joule) bleibe. Wenn man die Damen und Herren bei der Austro Control anruft, werden sie dir dies mittlerweile auch genau so bestätigen, auch wenn sie es natürlich nicht auf deren Homepage so präsentieren (die wollen eben mit Anmeldungen Geld verdienen).
Soweit alles richtig, aber ich habe mir für den Urlaub von Austro Control ein Schreiben senden lassen, das ich meine Air dort fliegen darf.

Dies wurde mir deshalb von der Control empfohlen, weil, ungefährer Wortlaut, es schon komische Gestalten auf dem Dorf gibt und wenn dort eine Drohne rumfliegt, auch wenn unterhalb von 18m und einer sich davon gestört fühlt, die Frage ist wem man im Zweifel glaubt, dem Deutschen Urlauber, oder dem Einheimischen, deswegen würde ich dieses Schreiben trotzdem immer empfehlen.

Darüberhinaus hast Du was vergessen, denn die Einschlagskraft hat nicht nur mit Gewicht und Höhe zu tun, sondern auch mit Geschwindigkeit und so veriet mir die Dame bei Austro Control, natürlich nur unter dem Hinweiß, wo kein Kläger usw, das wenn ich mit der Air so langsam fliege das ich fast stehen bleibe, könne ich auch bis ca. 50m hoch fliegen, schalte ich jedoch den Sportmode ein und gebe Vollgas, darf ich reintheoretisch nur 5m über der Wiese fliegen.

Zusätzlich kommt dann natürlich noch der Aspekt der Seehöhe dazu, so waren wir zb. auch malauf einer Alm und da war ich ja nun sehr weit oben, aber das ist ok, weil die Höhe zum Operator zählt.

Also alles nicht soo einfach bei den Österreichern, wenn man aber ein paar tricks kennt, kann man schon was machen und zur Not werden die Daten ja aufgezeichnet und die Beweisnot ist nicht sehr groß. :-)
Ja, ich hab natürlich oben nur das
wesentliche angeführt. Stimmt alles was du schreibstbzw. ergänzt hast.

Das mit dem Schreiben find ich eine nette Idee :D
Der Dorfbesucher wird dir im Gegensatz zu dir aber sicher nicht deine Höhe
bzw. Joules vor Gericht beweisen können :D ...Aber ich kann ihn mit meinem Dialekt wahrscheinlich wirklich schon vor Ort etwas besser besänftigen :D ...normal schicken die aber gleich die Polizei (welche sich in 90% aller Fälle selber nicht auskennt ;-) )

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Antwort von Frank B.:

patfish hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:
Puh, nicht ganz einfach. Danke erstmal für alle hier gegebenen Infos. Kann diese Argumentationen schon ein Stück nachvollziehen...
@patfish
...bis auf die Argumentation, die du zur Geschwindigkeit bringst. Stell dir vor, es gibt ein Fahrverbot für Landmaschinen auf der Autobahn, weil Traktoren z. B. nicht schneller als 50 km/h fahren können sollen. Da steht also ein Schild mit einem durchgestrichenen Traktor. Du befährst aber die Autobahn, weil dein Traktor bis zu 120 km/h schafft?
??? was für ein irrwitziger Vergleichs-Versuch Haha.


Naja, er mag hinken, aber ich finde, anders als über festgelegte Gewichtsgrenzen und mit Überflugverboten kann man eigentlich nicht sinnvoll regeln. Dass diese Regelungen dann auch sinnvoll sind, will ich damit nicht sagen.
Wer rechnet denn bei euch aus, wann die 79 J erreicht sind und du nicht vielleicht schon die 80 J erreicht hast? Wird da eine Kurve mit der Drohne mitgeliefert, auf der man die Korrelation von Geschwindigkeit, Höhe und Gewicht ablesen kann oder muss man sich das selbst ausrechnen oder steht es in den Unterlagen zur Drohne, wie hoch und schnell man damit fliegen darf, um die 79J nicht zu erreichen? Wir sind aber davon ausgegangen, dass die jeweilige Drohne die 79J überschreiten kann und man nur durch einhalten der miteinander korrelierenden Größen die 79J nicht überschreitet und sich somit gesetzeskonform verhält. Wie will man das also überprüfen, ob man in jedem Moment die 79J nicht überschreitet?
Diese Regelung erscheint mir kaum nachprüfbar, wenn die Drohne das Potenzial hat, eine größere Einschlagskraft zu entwickeln. Wer will denn am Ende feststellen, ob die Drohne mit 79 oder 80 J eingeschlagen ist?
Man müsste vor Ort schon beim grenzüberschreitenden Fliegen erwischt werden und derjenige, der einen erwischt, müsste das Gewicht der Drohne wissen, ihre Höhe messen und die Geschwindigkeit. Und wie ist es denn bei einem Flug in den Bergen, von denen Österreich ja soviele hat? Wie willst du da beständig die korrekte Höhe fliegen, wenn du beispielsweise an einem Berghang Richtung Tal fliegst. Sry, ich kapier so eine komische Regelung nicht so richtig. Da brauchst du eigentlich auch gar keine.

Für mich spielt Österreich, wies dort auch immer sein mag, eh keine Rolle. Hier in den (bereits auf europäische Vereinheitlichung hin verfassten?) Drohnengesetzen habe ich nichts von 79J gelesen und ich vermute stark, dass sich diese Regelung auch nicht in Europa durchsetzen wird. Aber wie gesagt, Österreich ist für mich eh nicht ausschlaggebend. Trotzdem interessant, mal davon gehört zu haben.

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Antwort von Orbiter1:

"Frank B." hat geschrieben:
Hier in den (bereits auf europäische Vereinheitlichung hin verfassten?) Drohnengesetzen habe ich nichts von 79J gelesen und ich vermute stark, dass sich diese Regelung auch nicht in Europa durchsetzen wird. Aber wie gesagt, Österreich ist für mich eh nicht ausschlaggebend. Trotzdem interessant, mal davon gehört zu haben.
Da liegst du falsch. Die Ösis können das auch in Zukunft so handhaben wie bisher, zumindest in der Drohnenklasse C1 (250g bis 900g). Die ist wie folgt definiert:

"Ein UAS der Klasse C1 muss folgenden Kriterien genügen:
1. Es muss aus Materialien hergestellt sein und die Leistung und physischen Merkmale haben, die gewährleisten, dass bei einem Aufprall mit seiner Endgeschwindigkeit auf einen menschlichen Kopf die auf diesen übertragene Energie unter 80 J liegt oder alternativ die MTOM einschließlich der Nutzlast unter 900 g liegt.
...."

Und durch die in Klasse C1 vorgeschriebene Fernidentifikation ist das auch überwachbar.

"12. Es verfügt über eine direkte Fernidentifizierung,
......
b) die gewährleistet, dass während der gesamten Flugdauer die folgenden Daten des UA unter Verwendung eines offenen und dokumentierten Übertragungsprotokolls in Echtzeit direkt und regelmäßig so übermittelt werden, dass sie innerhalb des Sendebereichs von vorhandenen Mobilfunkgeräten direkt empfangen werden können:
i) die UAS-Betreibernummer,
ii) eine eindeutige physische Seriennummer des UA
iii) die geografische Position des UA und seine Höhe über der Oberfläche oder dem Startpunkt,
iv) der Streckenverlauf, gemessen im Uhrzeigersinn vom geografischen Norden, sowie die Geschwindigkeit über
Grund des UA
....."

Ich gehe eher davon aus dass die Ösis, nachdem der Missbrauch in der Klasse C1 nun problemlos nachweisbar ist, deutlich aggressiver gegen Drohnenpiloten vorgehen als das bisher der Fall war.

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Antwort von Frank B.:

Uhhhh, die Flugdaten werden fernüberwacht? Da ist ja jeder Flugfehler sofort entdeckt und kann direkt geahndet werden. Toll! Da gehts dann also über GPS-kontrollierte und funkübertragene Datenpakete, die irgendwo in einem Computer ausgewertet werden, der dann bei 80J eine rote Lampe und einen Druckvorgang eines Strafbescheids auslöst mit Abgleich der Adress- und Kontodaten.

Ich dachte in meiner Naivität immer, es ginge nur um die Identifikation des Fluggerätes, also eine Art elektronischer Fahrzeugschein. Puh, das ist hart aber nur konsequent für die Überwachungs-EU. Wäre eigentlich auch was für die Autos. Wer sitzt drin und fährt wie schnell wohin? Hat er die Geschwindigkeit eingehalten und auch kein Schild übersehen? Fehlt nur noch der Link zur politischen Einstellung und dann noch eine charakterliche Einstufung, die wiederum Folgen auf Staatsleistungen und Kreditwürdigkeit hat. Dann ist es endlich geschafft. Was China kann, kann auch die EU. Wir schaffen das!

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Antwort von Orbiter1:

Wenn du der Fernidentifizierung entgehen willst bleibt dir nur ein Kopter der Klasse C0 (unter 250g). Bei allen anderen Klassen ist sie vorgeschrieben.

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Antwort von Jott:

Und damit wird die Mavic Mini zum Bestseller werden. Man will ja wie gewohnt illegal und unerkannt fliegen dürfen, ist super wichtig.

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Antwort von pillepalle:

Eine Gopro an die Brieftaube geschnallt sollte auch noch legal sein :)

VG

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Antwort von Orbiter1:

Jott hat geschrieben:
Und damit wird die Mavic Mini zum Bestseller werden.
Die Mavic Mini ist aber gar nicht klassifiziert. Ob das nachträglich möglich ist wage ich zu bezweifeln.

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Antwort von Orbiter1:

pillepalle hat geschrieben:
Eine Gopro an die Brieftaube geschnallt sollte auch noch legal sein :)

VG
Ist ein klarer Fall von Tierquälerei. Da kommt ein Verstoß gegen die Drohnenverordnung billiger. ;-)

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Antwort von Jott:

Sobald alles in nationales Recht umgesetzt ist, wird der Klassenhinweis sofort auf Karton und Drohne stehen. Bis dahin weiß noch niemand, wie die Übergangsregeln aussehen werden. Die 249 Gramm kann man ja schon mal einhalten. Die Aufregung vielleicht vertagen? Bis dahin gilt immer noch Dobrindts gemaltes Drohnen-pdf, das jedes Kind versteht.

Trotzdem wurde schon da laut rumgeheult, der Spaß sei vorbei. War er aber nicht.

Drohnen kauft ihr scheinbar für‘s Leben, Kameras aber ständig neue? Komisch. Die Seele des Filmers ist kompliziert.

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Antwort von Frank B.:

Orbiter1 hat geschrieben:
Wenn du der Fernidentifizierung entgehen willst bleibt dir nur ein Kopter der Klasse C0 (unter 250g). Bei allen anderen Klassen ist sie vorgeschrieben.
Identifizieren ist halt nur was anderes als Kontrollieren. Und ja sry, ich habe Kontrolle echt nicht so gern. Nur, wenn ich sie selbst behalte, kann ich mit ihr was anfangen. Anderen gebe ich sie nur freiwillig und punktuell in der gerade notwendigen Dosis ab.

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Antwort von Frank B.:

Jott hat geschrieben:
Die 249 Gramm kann man ja schon mal einhalten.

...

Drohnen kauft ihr scheinbar für‘s Leben, Kameras aber ständig neue? Komisch. Die Seele des Filmers ist kompliziert.
Wozu 249g einhalten, wenn eh noch nichts in Sack und Tüten ist? Du weißt nicht, ob du das Teil nächstes Jahr noch so nutzen kannst wie dieses Jahr.
Bei den Kameras ist es bis jetzt meist so, dass ich selbst bzw, deren Defekt bestimmen, wie lange ich sie nutze und nicht irgendwelche Behörden. Ist nicht kompliziert.

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Antwort von Jott:

Mir fehlt dein zwanghafter Fatalismus.

Ich freue mich schon auf die Online-Registrierung und den Online-Nachweis: hat es denn eine (deutsche) Behörde jemals unter 3-5 Jahren hingekriegt, so was auf die Beine zu stellen? Kicher.

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Antwort von Frank B.:

Jott hat geschrieben:
Mir fehlt dein zwanghafter Fatalismus.

Ich freue mich schon auf die Online-Registrierung und den Online-Nachweis: hat es denn eine (deutsche) Behörde jemals unter 3-5 Jahren hingekriegt, so was auf die Beine zu stellen? Kicher.
Jeder Staat der Erde wäre sicher sehr stolz auf dich.

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Antwort von Frank Glencairn:

Alternativ kann man die Kosten für ne eventuelle Ordnungswidrigkeit auch in den Preis mit einkalkulieren, oder läuft fliegen im Naturschutzgebiet schon unter Verbrechen als Straftat?

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Antwort von Orbiter1:

Jott hat geschrieben:
Sobald alles in nationales Recht umgesetzt ist, wird der Klassenhinweis sofort auf Karton und Drohne stehen.
Ja, aber bei den Mavic Minis die kommende Woche und den Monaten danach ausgeliefert werden ist das nicht der Fall.
... Drohnen kauft ihr scheinbar für‘s Leben, Kameras aber ständig neue? Komisch. Die Seele des Filmers ist kompliziert. Umso unwahrscheinlicher ist eine nachträgliche Klassifizierung ausgerechnet bei der preisgünstigen Mavic Mini.

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Antwort von Orbiter1:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Alternativ kann man die Kosten für ne eventuelle Ordnungswidrigkeit auch in den Preis mit einkalkulieren, oder läuft fliegen im Naturschutzgebiet schon unter Verbrechen als Straftat?
Aktuell ist das keine Straftat. Wie die zukünftige Definition der no fly zones und der Bußgeldkatalog aussieht muss man abwarten. Das ist Teil der nationalen Gesetzgebung und daher auch im Rahmen der neuen EU-Drohnenverordnung von Land zu Land unterschiedlich.

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Antwort von Jott:

"Frank B." hat geschrieben:
Jott hat geschrieben:
Mir fehlt dein zwanghafter Fatalismus.

Ich freue mich schon auf die Online-Registrierung und den Online-Nachweis: hat es denn eine (deutsche) Behörde jemals unter 3-5 Jahren hingekriegt, so was auf die Beine zu stellen? Kicher.
Jeder Staat der Erde wäre sicher sehr stolz auf dich.
Stell dir vor, ich halte mich sogar beim Autofahren an Verkehrsregeln. Echt schlimm, solch untertäniges Verhalten.

Prognose zum Drohnen-Weltuntergang: irgendwann in 2020 wird die Erstellung einer Website oder App für Registrierung und Befähigungsnachweis europaweit ausgeschrieben. 2022 bekommt irgend eine unfähige Bude den Zuschlag und kriegt bis 2024 nichts gebacken. Dann neue Ausschreibung ...

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Antwort von Orbiter1:

Jott hat geschrieben:

Prognose zum Drohnen-Weltuntergang: irgendwann in 2020 wird die Erstellung einer Website oder App für Registrierung und Befähigungsnachweis europaweit ausgeschrieben. 2022 bekommt irgend eine unfähige Bude den Zuschlag und kriegt bis 2024 nichts gebacken. Dann neue Ausschreibung ...
Deine Prognose wird nicht eintreffen. Eine Registrierung von Kopterpiloten bei der Luftfahrtbehörde (z. B. um auch nachts Kopter zwischen 5 kg und 25 kg fliegen zu dürfen) gibt es bereits heute. Die kostet 50 Euro. Und Unternehmen bei denen man den kleinen Drohnenführerschein (Onlinetraining und Onlineprüfung) machen kann gibt es ebenfalls schon reichlich.

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Antwort von Jott:

Wir reden hier von Mini-Dröhnchen und panischen Überwachungsängsten.

Hat schon jemand die Slashcam-Redaktion angezeigt? Irgendwas war doch sicher verboten bei den Testflügen? :-)

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Antwort von Orbiter1:

Jott hat geschrieben:
Wir reden hier von Mini-Dröhnchen.
Wir reden hier von Onlineregistrierung, Onlinetraining und Onlineprüfung. Gibt's schon.

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Antwort von Jott:

“Für die Registrierung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine (Online-) Plattform schaffen, in der sich die Betreiber eintragen können. Aktuell existieren diese Systeme noch nicht. Die Plattformen sollen jedoch einen Austausch der Informationen innerhalb der EU ermöglichen.“

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Antwort von klusterdegenerierung:

Mir stellt sich in dieser ganzen Diskusion nur eine Frage, wollt ihr fliegen oder filmen?
Wenn ihr das mal geklärt habt, können sich alle wieder beruhigen, denn wenn es nur darum geht spaß am fliegen zu haben, dann schraubt die Cam ab, denn die meißten Verbote beziehen sich auf filmfähige Drohnen.

Ich wollte wegen dem ewigen Lärm auch schon mal die ganzen Tauben und Raben hier verklagen, denn die sind ja nicht unbedingt leiser als eine Drohne, aber leider geht das nicht, da die nicht filmen. ;-)))))))

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Antwort von Frank B.:

Jott hat geschrieben:
"Frank B." hat geschrieben:


Jeder Staat der Erde wäre sicher sehr stolz auf dich.
Stell dir vor, ich halte mich sogar beim Autofahren an Verkehrsregeln. Echt schlimm, solch untertäniges Verhalten.
Stell dir vor, ich auch. Bloß manchmal nicht. Aber ich gebe mir Mühe.

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Antwort von Frank Glencairn:

Was jetzt noch fehlt is ein Vergleich mit Fußballfeldern.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Wie geht der?

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Antwort von Jott:

Die DFS-App sagt: Flugverbot am Grunewaldturm (und Umgebung), auch für Drohnen unter 250g. Also, Redaktion, warm anziehen! :-)

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Antwort von Frank B.:

:D

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Antwort von klusterdegenerierung:

Ich sag ja, die DFS App ist der Tod der Filmer.
Nimm ne andere, dann geht es wieder. ;-))

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Antwort von Orbiter1:

Jott hat geschrieben:
"Für die Registrierung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine (Online-) Plattform schaffen, in der sich die Betreiber eintragen können. Aktuell existieren diese Systeme noch nicht. Die Plattformen sollen jedoch einen Austausch der Informationen innerhalb der EU ermöglichen."
Ändert trotzdem nichts daran dass es bei den Luftfahrtbehörden bereits die Möglichkeit der Onlineregistrierung gibt. Die werden es dann schon schaffen jedem der sich registriert auch noch eine UAS-Betreibernummer zuzuweisen.

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Antwort von Orbiter1:

Jott hat geschrieben:
Die DFS-App sagt: Flugverbot am Grunewaldturm (und Umgebung), auch für Drohnen unter 250g. Also, Redaktion, warm anziehen! :-)
Das liegt daran dass die Gegend rings um den Grunewaldturm (im Abstand von ca 30m zum Turm) Naturschutzgebiet ist. Stell mal in der DFS-App den Radius von standardmäßig 50 m auf 5 m. Und schon darfst du fliegen. Aber nur bis zu einer Höhe von 50 m, wenn es höher gehen soll braucht man eine Freigabe vom Tower Berlin-Schönefeld.

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Antwort von Gabriel_Natas:

So, ich hab mir mal die DFS App runtergeladen und für mein Arbeitsgebiet angeschaut (ich hatte überlegt, für die Arbeit so eine Drohne anzuschaffen) - und dann stelle ich fest, dass ganz Berlin-Mitte eine Flugverbotszone ist ... :/

https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/po ... elle.shtml

Das ist Schade - vielleicht könnte der Bundestag wieder nach Bonn ziehen ... :D

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Antwort von nachtaktiv:

finde die neue mavic mini klasse. allein schon die 30 min. flugzeit bei so ner mücke. das is schon was nettes.

drohnen sind bei den meisten leuten ja eh schon wieder weg vom fenster. man hat sich damals ne phantom 1,2 oder 3 gekauft, einige geschrottet, viel geld versenkt, und es is ja auch kein neues spielzeug mehr. am himmel sieht man die teile eigentlich so gut wie nie. die werden gekauft und im schrank vergessen. zuviel arbeit, nach dem winter jedes mal batterie, drohne und fernbedienung wieder neu zu updaten und dann aufs passende wetter zu warten. und zu groß die angst, die dinger zu schrotten.

geht mir eigentlich auch nicht anders. habe eine P3A und eine spark. letztere hab ich noch gar nicht fliegen lassen. man hat aufgrund der antidrohnengesetze ja eh keinen bock mehr.

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Antwort von rush:

Gabriel_Natas hat geschrieben:
So, ich hab mir mal die DFS App runtergeladen und für mein Arbeitsgebiet angeschaut (ich hatte überlegt, für die Arbeit so eine Drohne anzuschaffen) - und dann stelle ich fest, dass ganz Berlin-Mitte eine Flugverbotszone ist ... :/

https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/po ... elle.shtml

Das ist Schade - vielleicht könnte der Bundestag wieder nach Bonn ziehen ... :D
Dafür musstest Du Dir tatsächlich erst die APP herunterladen um das festzustellen?
Dieses simple Schaubild des entsprechenden Ministeriums zeigt doch insbesondere am Beispiel einer Großstadt das eine legale und entspannte Nutzung beinahe nicht mehr möglich ist...

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publi ... cationFile

Und insbesondere der folgende Satz aus dem Dokument:

"Verboten ist...
...der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über
Wohngrundstücken.
Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist,
optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.


Und das kann die Mini ja nunmal - was sie neben den anderen strikteren Flugverbotsbereichen auch für diese Anwendung negiert... die wenigen nicht bewohnten Ecken sind dann häufig wieder Naturschutzgebiete, Bundes oder Landeswasserstraßen etc pp...

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Antwort von nachtaktiv:

rush hat geschrieben:


Und insbesondere der folgende Satz aus dem Dokument:

"Verboten ist...
...der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über
Wohngrundstücken.
Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist,
optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

ja sowas kommt dabei raus, wenn man einen dobrindt aus bayern 2017 so ein gesetz machen lässt. in bayern ist ein großteil der interessanten und zu filmenden orte ländlich. bei uns in NRW ist ein großteil der interessanten und zu filmenden orte urban. in bayern entstehen arbeitsplätze für gute drohnenfilmer, die dann bei uns gebucht werden, weil unsere hobbyflieger ihre drohnen wegschmeißen können. gut gespielt, CSU!

p.s. : die realität sieht aber gerade so aus, daß jeder fliegt wie er will, und keiner den drohnenpiloten anzeigt. und die polizei hat mal so gar keine lust, irgendwelchen drohnen hinterher zu jagen. auf der prioritätenliste stehen die ganz weit unter den clankriegen, rockerbanden, rechtsterroristen, wirtschaftskriminalität (bei der deutschen bank ist die polizei mittlerweile stammgast)....

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